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Auf eine Kündigung richtig reagieren

Auf eine Kündigung richtig reagieren

Arbeitsrecht-Ratgeber

Kündigung durch Arbeitgeber: Wie Arbeitnehmer richtig reagieren

Ob erwartet oder unerwartet: Für die meisten Arbeitnehmer ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber erst einmal ein Schock. Schließlich stehen Karriere und finanzielle Existenz auf dem Spiel. Wer jedoch einen kühlen Kopf bewahrt und seine Rechte kennt, kann auch diese Herausforderung meistern. Denn: Viele Kündigungen sind fehlerhaft – und damit unwirksam. Oftmals haben Arbeitnehmer gute Chancen auf eine Weiterbeschäftigung oder eine Abfindung. Wann ist eine Kündigung unwirksam? Welche Schritte sollten Angestellte nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber einleiten? Und welche Frist müssen sie dabei unbedingt beachten?

Kündigung durch Arbeitgeber: Welche Kündigungsfristen gelten?

Viele Kündigungen sind unwirksam, weil Arbeitgeber die Kündigungsfristen nicht einhalten. Je nach Art der Kündigung gelten dabei andere Fristen:

Fristlose, außerordentliche Kündigung

Eine fristlose, außerordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis sofort. Arbeitgeber müssen dann die im Vertrag oder Gesetz vorgegebene Kündigungsfrist nicht einhalten. Dafür müssen Arbeitnehmer jedoch eine schwere Pflichtverletzung begangen haben. Das kann zum Beispiel eine Straftat wie eine Beleidigung oder wiederholtes unentschuldigtes Fehlen sein. Sobald Arbeitgeber einen Grund für eine fristlose, außerordentliche Kündigung haben, müssen sie diese innerhalb von zwei Wochen aussprechen. Halten sie die Frist nicht ein, können sie Arbeitnehmer danach nur noch ordentlich kündigen.

Fristgerechte, ordentliche Kündigung

Eine fristgerechte, ordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Diese steht in der Regel im Vertrag. Führt der Vertrag keine Kündigungsfrist oder unterschreitet diese die vom Gesetz vorgegebene, gilt automatisch die Kündigungsfrist aus dem Gesetz. Diese richtet sich danach, wie lange Angestellte für ihren Arbeitgeber tätig waren:

Beschäftigungszeit

Kündigungsfrist

Beschäftigungszeit

weniger als 6 Monate

Kündigungsfrist

2 Wochen zu jedem Tag

Beschäftigungszeit

bis 2 Jahre

Kündigungsfrist

4 Wochen zum 15. bzw. Ende des Monats

Beschäftigungszeit

bis 5 Jahre

Kündigungsfrist

1 Monat zum Ende des Kalendermonats

Beschäftigungszeit

ab 5 Jahren

Kündigungsfrist

2 Monate

Beschäftigungszeit

ab 8 Jahren

Kündigungsfrist

3 Monate

Beschäftigungszeit

ab 10 Jahren

Kündigungsfrist

4 Monate

Beschäftigungszeit

ab 12 Jahren

Kündigungsfrist

5 Monate

Beschäftigungszeit

ab 15 Jahren

Kündigungsfrist

6 Monate

Beschäftigungszeit

ab 20 Jahren

Kündigungsfrist

7 Monate

Eine Ausnahme bilden Tarifverträge. Bei diesen gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen nicht. Tarifverträge verfügen über eigene Fristen, die kürzer oder länger ausfallen können.

Was sind weitere typische Fehler bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber?

Neben der Kündigungsfrist stolpern Arbeitgeber auch über andere inhaltliche oder formale Fehler. Eine Kündigung:

  • darf nicht mündlich ausgesprochen werden, sondern bedarf der Schriftform (Fax, E-Mail, SMS und WhatsApp sind nicht ausreichend),
  • muss vom Kündigungsberechtigten (in der Regel der Geschäftsführer oder Personalleiter) unterschrieben sein,
  • ist dem Arbeitnehmer rechtzeitig und nachweisbar zuzustellen,
  • darf nur nach Anhörung des Betriebsrats ausgesprochen werden (sofern ein Betriebsrat besteht),
  • bedarf in einigen Fällen einer Sozialauswahl, die oft nicht korrekt durchgeführt wird.

Kündigung durch Arbeitgeber: Das sind die wichtigsten Schritte

Haben Arbeitnehmer Zweifel daran, dass die Kündigung durch den Arbeitgeber rechtmäßig ist, sollten sie diese Schritte einleiten:

1) Ruhe bewahren

Arbeitnehmer sollten zuallererst Ruhe bewahren. Sie sollten vor allem nichts unterschreiben – auch keinen Aufhebungsvertrag. Sie sollten die Kündigung annehmen und in Ruhe zuhause prüfen.

2) Kündigung fachlich prüfen lassen

Viele Kündigungen sind rechtlich unwirksam. Das Problem: Für Arbeitnehmer ist es oft schwierig zu erkennen, wann das der Fall ist. Es lohnt sich daher meistens, einen Anwalt hinzuzuziehen. Dieser kennt die rechtlichen Fallstricke nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber und hilft, die richtigen Entscheidungen zu treffen.

3) Arbeitslos melden

Auch wenn noch nicht klar ist, ob die Kündigung überhaupt wirksam ist, sollten sich Arbeitnehmer bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Das müssen sie innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Kündigung vornehmen. Ansonsten droht ihnen eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. 

4) Frist für Kündigungsschutzklage beachten

Könnte die Kündigung durch den Arbeitgeber unwirksam sein, können Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage einreichen. Nach Erhalt der Kündigung haben sie dafür 21 Tage Zeit. Das gilt unabhängig davon, wie Arbeitnehmer gekündigt wurden (fristgerecht, fristlos). Und: Das gilt unabhängig von der Art des Arbeitsverhältnisses (z. B. Berufsausbildung, Teilzeitarbeit, geringfügige Beschäftigung). 

Lassen Sie Ihre Kündigung von einem Anwalt prüfen

Nach einem anfänglichen Schock ist es wichtig, sofort erste Schritte gegen eine Kündigung einzuleiten. Denn nur so können Arbeitnehmer rechtlich wirksam dagegen vorgehen. Um dabei rechtlich auf der sicheren Seite zu stehen, kann es sich lohnen, einen Anwalt zu beauftragen. Dieser kann nicht nur schnell klären, ob Ihre Kündigung unwirksam ist, sondern kann Sie auch in einem Prozess vor Gericht vertreten – und so entweder die Kündigung aufheben oder eine Abfindung aushandeln.