Vom leichten Auffahrunfall bis hin zum Unfall mit Totalschaden: Auf deutschen Straßen kracht es täglich rund 6.300 Mal. Dabei stehen Betroffene stets vor zwei wichtigen Fragen: Was tun bei einem Verkehrsunfall? Und: Wer hat Schuld? Insbesondere die Schuldfrage ist bei vielen Unfällen zu Beginn ungeklärt. Oftmals will sich keine Partei zu einem Fehler bekennen. Denn: Wer schuld ist, muss die Kosten für den Schaden übernehmen bzw. die Kosten von seiner Versicherung tragen lassen. Besonders in diesen Fällen ist die Unterstützung durch Rechtsexperten und Sachverständige oftmals unerlässlich. Dieser Artikel zeigt, wie sich Betroffene am Unfallort richtig verhalten und sich so die bestmögliche Verhandlungsposition für Ihre Ansprüche sichern.
Bevor sich Betroffene um die Schuldfrage kümmern, sollten sie unmittelbar nach einem Unfall zunächst diese Schritte einleiten:
1 Unfallstelle sichern
Damit nicht weitere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden, sollten Betroffene in einem ersten Schritt die Unfallstelle sichern. Dazu sind sie per Gesetz verpflichtet. Sie müssen dafür
Letzteres muss in der Innenstadt 50 Meter, auf der Landstraße 100 Meter und auf der Autobahn 200 Meter vor dem Unfallort aufgestellt werden.
2. Polizei, Krankenwagen und Feuerwehr rufen
Je nachdem, wie schwer der Unfall war, müssen Betroffene die Polizei sowie Rettungsdienst Feuerwehr rufen. Bei größeren Schäden, Verletzten, Verdacht auf eine Straftat (wie Unfallflucht), Drogeneinfluss oder einer unklaren Schuldfrage sollten Unfallbeteiligte in jedem Fall die Polizei verständigen.
Gibt es Verletzte, müssen sie erste Hilfe leisten und einen Krankenwagen rufen. Dabei sollten sie bereits am Telefon kurz schildern, was passiert ist, wie viele Verletzte es gibt und wie schwer die Verletzungen sind.
Lediglich bei einem kleinen Blechschaden ist es nicht unbedingt notwendig, die Polizei einzuschalten. Die Unfallbeteiligten können dann den Schaden unter sich regeln.
3. Unfallstelle dokumentieren
Was insbesondere bei einem unverschuldeten Autounfall zu tun ist: Dokumentation und Beweissicherung der Unfallstelle. Dafür sollten Betroffene diese Maßnahmen ergreifen:
4. Unfallstelle räumen
Sind diese drei Schritte erledigt, können die Unfallparteien den Unfallort räumen.
Grundsätzlich gilt: Wer Schuld am Unfall hat, muss den Schaden des anderen übernehmen bzw. dessen Versicherung muss dafür aufkommen:
Versicherungsschutz als Unfallverursacher
Die Kfz-Haftpflicht des Unfallverursachers übernimmt den Schaden des Geschädigten. Je nach Versicherungspolice kann es sein, dass Verursacher dabei einen Selbstbehalt zahlen müssen.
Versicherungsschutz als Geschädigter
Unfallbeteiligte, die keine Schuld am Unfall haben, müssen keine Kosten tragen. Die Versicherung des Verursachers kommt dann für alle entstandenen Schäden auf. Kennen Unfallbeteiligte die Versicherung des Verursachers nicht, können sie diese beim Zentralruf der Autoversicherer erfragen. Sie benötigen dafür lediglich das Kennzeichen des Verursachers.
Dennoch kann auch oder gerade bei einem unverschuldeten Unfall rechtliche Unterstützung ratsam sein, denn die gegnerische Versicherung hat kein Interesse daran einen möglichst hohen Schadensersatz zu zahlen.
Versicherungsschutz als Mitschuldiger
Nicht immer ist die Schuldfrage eindeutig zu beantworten, so dass in vielen Fällen beide Parteien eine Teilschuld tragen. Dann müssen sich beide jeweils an ihre Kfz-Haftpflichtversicherung wenden. Die Versicherungen prüfen infolgedessen, welchen Schaden sie übernehmen. Dazu bewerten sie vor allem die Aussagen der Unfallbeteiligten und Zeugen. Daraus leiten sie eine sogenannte Haftungsquote ab. Diese zeigt, ob die Unfallbeteiligten Anspruch auf einen Ersatz der Kosten für die Schäden, einen Sachverständigen, einen Abschleppwagen, einen Mietwagen oder einen Anwalt haben.Was tun bei einem Verkehrsunfall: So ermitteln Betroffene den Schuldigen
Damit die Unfallparteien wissen, wer mit seiner Versicherung für den Schaden aufkommt, müssen sie die Schuldfrage klären. Dabei helfen vor allem die Dokumentation der Unfallstelle, die Beweisaufnahme sowie die Unfallskizze.
Zudem können Beteiligte – zusätzlich zum Unfallbericht der Polizei – zusammen mit dem Unfallgegner einen Unfallbericht erstellen.
Wichtig: Was Geschädigte nach einem Verkehrsunfall auf keinen Fall tun sollten, ist ein Schuldeingeständnis abzulegen. Denn: Unmittelbar nach einem Unfall ist es schwierig, den Unfallhergang rational zu bewerten. Eine einmal zugegebene Schuld ist später nur schwer widerrufbar.
Sowohl für Geschädigte als auch für Unfallverursacher kann es sich lohnen, einen Anwalt einzuschalten. Dieser kann mit seinem Expertenwissen der jeweiligen Partei eine gute Verhandlungsposition verschaffen. Das gilt insbesondere dann, wenn die Schuldfrage des Unfalls nicht eindeutig geklärt ist. Ein Anwalt
Ein Unfall ist oftmals ein Schock für die Beteiligten. Das gilt vor allem dann, wenn es zu einem erheblichen Blechschaden oder sogar zu einem Personenschaden gekommen ist. ProRights nimmt die Beteiligten daher an die Hand und wickelt mit ihnen die Folgen und Konsequenzen eines Unfalls schnell und unkompliziert ab. Wir stehen Betroffenen dabei jederzeit kompetent zur Seite und unterstützen sie, die richtigen Entscheidungen zu treffen.
Um Unfallbeteiligten dabei eine starke Verhandlungsposition zu verschaffen, arbeitet ProRights mit erfahrenen Sachverständigen zusammen. Diese können den Unfallhergang professionell rekonstruieren und den entstandenen Schaden bewerten. Auf diese Weise kann ProRights die Schuldfrage klären – und so Betroffenen helfen, ihr Recht durchzusetzen.
Als Unfallbeteiligter ist es nicht nur wichtig, am Unfallort richtig zu handeln. Auch danach ist es unverzichtbar, die richtigen Schritte zu gehen. Das ist in vielen Fällen nur mit rechtlicher Unterstützung möglich. Ein Anwalt kann in Zusammenarbeit mit Sachverständigen einen Fall kompetent einschätzen und Betroffenen so eine starke Verhandlungsposition verschaffen – damit sie keine Schuld bekommen, die sie nicht zu verantworten haben bzw. zu einem angemessen hohen Schadensersatz kommen.