Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sein Urteil im Rechtsstreit zwischen Autoherstellern und Verbrauchern gefällt. Die Luxemburger Richter entschieden, dass Autohersteller, die unzulässige Abschalteinrichtungen verbauen, gegenüber dem Käufer haften – auch wenn sie fahrlässig und ohne vorsätzliche Betrugsabsicht handelten. Für betroffene Dieselfahrer ist damit nun auch im Autoland Deutschland der Weg geebnet, um Schadensersatzzahlungen erfolgreich einzufordern.
Im konkreten Fall geht es um die Schadensersatzklage eines ProRights-Mandanten. Für ihn hatte die Kanzlei 2020 vor dem Landgericht Ravensburg Schadensersatzklage eingereicht. Statt zu urteilen, hat ein Ravensburger Richter den Fall dem EuGH vorgelegt.
Der EuGH hat jetzt eine wegweisende Entscheidung für betroffene Dieselfahrer gefällt: Dass Käufer eines Kraftfahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung gegen den Fahrzeughersteller einen Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn dem Käufer durch diese Abschalteinrichtung ein Schaden entstanden ist. Hierfür reicht nunmehr lediglich „fahrlässiges“ Handeln der Hersteller aus und nicht, wie bis jetzt vom Bundesgerichtshof entschieden, “vorsätzliches” Handeln.
Aneta Pacura, Rechtsanwältin und Geschäftsführerin der ProRights: „Dieses Urteil muss jetzt weitreichende Folgen für das deutsche Haftungsrecht haben. Hunderttausende Dieselfahrer in Deutschland und Europa tragen bis heute den finanziellen Schaden aus dem Dieselskandal selbst. Und das, weil sich die Hersteller bisher aus der Haftung ziehen konnten. Dem hat der EuGH nun Einhalt geboten. Der Bundesgerichtshof wird handeln müssen und die Autohersteller zu Schadensersatzzahlungen verpflichten – und zwar ohne, dass der Nutzwertersatz den finanziellen Schaden auffrisst.“